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Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Grundlehrgang Klasse BE (Pkw)




Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in bietet Ihnen beruflich eine neue Perspektive.
Der Bedarf an qualifizierten Fahrschullehrern/innen ist weiterhin sehr hoch.
Mit einer Ausbildung zum Fahrlehrer/in steigen Sie in einen Beruf ein, der Ihnen eine sehr flexible Arbeit ermöglicht.
Auch als Angestellter hat man zumeist eine freie Arbeitseinteilung nach eigenem Ermessen.


Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in der Klasse BE ist die Basis für die Beschäftigung als Fahrlehrer/in.
Nach dem Erreichen der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie den theoretischen Unterricht in der
Fahrschule als auch die praktische Ausbildung durchführen.




Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss

Der Lehrgang umfasst mindestens 770 Unterrichtsstunden und findet in Lüdinghausen statt.
Nach der Ausbildung in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte von mindestens 5,5  Monaten
schließt sich ein mindestens 4,5  monatiges Berufspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an.

Diese können Sie frei wählen, bei der Vermittlung sind wir Ihnen behilflich.
Nach etwa der Hälfte sowie am Ende des Praktikums besuchen Sie jeweils einen einwöchigen
Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Über die praktikumsbegleitenden Unterrichte
(P1 und P2 Wochen) erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie durch Ihre
zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden. 



Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Vorlage beim zuständigen Straßenverkehrsamt
                          Wir bieten Ihnen hier ein Musterformular  zum Download an

                Inhalte


                         Verkehrsverhalten 280  Stunden (je 45 Minuten)
                         Recht   70  Stunden (je 45 Minuten)
                         Fahrzeugtechnik   90 Stunden (je 45 Minuten)
                         Umweltschutz   10  Stunden (je 45 Minuten)
                         Fahren   15  Stunden (je 45 Minuten)
                         Verkehrspädagogik 235  Stunden (je 45 Minuten)
                         Reflexion des Praktikums   70  Stunden (je 45 Minuten)
                         Gesamt 770  Stunden (je 45 Minuten

               Voraussetzungen

                       Um als Fahrlehrer/in Klasse BE tätig zu werden, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen
                       des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen. Sollten Zweifel bestehen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne.

                       Mindestalter 22 Jahre
                       Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit ärztliches Zeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister
                       Berufsausbildung abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung
Eine gleichwertige Vorbildung z.B. Abitur, Fachhochschulreife,
Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, Befähigung
für die Laufbahn des mittleren (öffentlichen) Dienstes,
                       Schulabschluss Hauptschulabschluss
                       Sprachkenntnisse ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
                       Führerscheine Fahrerlaubnis Klasse BE, A, und CE
                       Fahrpraxis 3 Jahre PKW Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre
                       Ausbildung 10 Monate in Vollzeit
                       Fachliche Eignung bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse BE

                        Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann bereits mit 21 Jahren begonnen werden. Das 22. Lebensjahr muss erst bei der Erteilung der
                        unbefristeten Fahrlehrerlaubnis vollendet sein.

                 Seminartermine

 

               Ort Beginn - Ende Lehrgangskosten Lehrmittel Lg.Nr.
                  Lüdinghausen 05.09.2016 bis 27.01.2017
5.300,- €
350,-€ 
B 116

              Auskunft unter Tel.: 02591/78197