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Grundlehrgang Klasse BE (Pkw) ![]() Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in bietet Ihnen beruflich eine neue Perspektive. Der Bedarf an qualifizierten Fahrschullehrern/innen ist weiterhin sehr hoch. Mit einer Ausbildung zum Fahrlehrer/in steigen Sie in einen Beruf ein, der Ihnen eine sehr flexible Arbeit ermöglicht. Auch als Angestellter hat man zumeist eine freie Arbeitseinteilung nach eigenem Ermessen. Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in der Klasse BE ist die Basis für die Beschäftigung als Fahrlehrer/in. Nach dem Erreichen der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie den theoretischen Unterricht in der Fahrschule als auch die praktische Ausbildung durchführen. Lehrgangsdauer und -ort, Abschluss Der Lehrgang umfasst mindestens 770 Unterrichtsstunden und findet in Lüdinghausen statt. Nach der Ausbildung in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte von mindestens 5,5 Monaten schließt sich ein mindestens 4,5 monatiges Berufspraktikum in einer Ausbildungsfahrschule an. Diese können Sie frei wählen, bei der Vermittlung sind wir Ihnen behilflich. Nach etwa der Hälfte sowie am Ende des Praktikums besuchen Sie jeweils einen einwöchigen Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Über die praktikumsbegleitenden Unterrichte (P1 und P2 Wochen) erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie durch Ihre zuständige Behörde zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden.
Antrag auf Erteilung der
Fahrlehrerlaubnis zur Vorlage beim zuständigen
Straßenverkehrsamt
Wir bieten Ihnen hier ein Musterformular zum Download an Inhalte
Voraussetzungen
Um als Fahrlehrer/in Klasse BE tätig zu werden, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen. Sollten Zweifel bestehen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann bereits mit 21 Jahren
begonnen werden. Das 22. Lebensjahr muss erst bei der
Erteilung der
unbefristeten Fahrlehrerlaubnis vollendet sein. Seminartermine
Auskunft unter Tel.: 02591/78197 |
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