Logo
Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH
Ihre Fahrlehrerausbildungsstätte






Sie haben Freude am Umgang mit jungen Menschen?
Sie haben Spaß daran anderen etwas beizubringen?
Dann ist der Beruf des Fahrlehrers  vielleicht das Richtige für Sie.

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche und fundierte  Ausbildung  auf  allerhöchstem  Niveau.
Unsere  neuen  Unterrichtsräume  sind  mit  modernsten  Unterrichtsmedien  ausgestattet.
Unsere hochmotivierten  Lehrkräfte  besitzen  ein  hohes  Maß  an  Fachkompetenz  und
haben  jahrelange  Erfahrung  in  der  Erwachsenenbildung.

In unmittelbarer Nähe finden Sie eine Reihe von preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten.
Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen bei der Suche.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer richtet sich nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrlehrerausbildungsordnung.
Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer bieten wir zusätzlich auch die Fahrlehrerweiterbildung gemäß § 33a des Fahrlehrergesetzes,
 sowie diverse Fortbildungskurse für Fahrlehrer in unserem Hause an.

 

Wie wird man Fahrlehrer?

 

Der Ausbildungsplanplan zu einem erfolgreichen Fahrlehrer setzt sich aus mehreren Stufen zusammen.

 

Zum Beginn müssen die Voraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers erfüllt sein.Anschließend kann mit der Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE (PKW mit Anhänger) begonnen werden.Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis kann sich jeder Fahrlehrer für neue Aufgaben weiter qualifizieren.Er kann zum Beispiel seine Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A (Motorrad), Klasse CE (Lkw) oder die Klasse DE (KOM) erweitern und sich dadurch stets neuen und abwechslungsreichen Tätigkeiten widmen.Die hierfür erforderlichen Lehrgänge finden in unserem Hause in ganztägigen Kursen nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes statt.

 

Der Einstieg in den Fahrlehrerberuf erfolgt immer über den Grundlehrgang Klasse BE.

 

 

Voraussetzungen

 

Mindestalter 22 Jahre

Das Mindestalter von 22 Jahren muss bei der Aushändigung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis erreicht sein. Die Ausbildung kann bereits mit 21 1/2 Jahren begonnen werden.

 

Schulabschluss und Berufsausbildung

Da der Fahrlehrerberuf ein Fortbildungsberuf ist, kann man sich mit einem anerkannten Lehrberuf weiterbilden.
Deshalb ist ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf erforderlich.
Wer eine höherwertige Schulausbildung (Abitur oder Fachabitur) besitzt benötigt keine Berufsausbildung.

 

Führerscheine

Fahrlehrer/innen sollen Erfahrung im Führen aller Verkehrsmittel vorweisen können, deshalb ist der Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, CE und A2 nachzuweisen.

 

Fahrpraxis

Für die zu erwerbende Fahrlehrerlaubnis muss entsprechende Fahrpraxis nachgewiesen werden.
Diese beträgt bei der Klasse BE mindestens 3 Jahre auf einem Kfz der Klasse B.
Für die Klasse A mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre (Wichtig: auf Maschinen der offenen Klasse A).
Für die Klassen CE oder DE 2 Jahre regelmäßig oder ein 1/2 Jahr hauptberuflich.
Alternativ kann die Fahrpraxis durch eine Zusatzausbildung in der Fahrschule in Form von 60 Fahrstunden nachgewiesen werden

 

Körperliche

Eignung:  Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden

 

 

 

 

Auskunft unter Tel.: 02591/78197