BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH Ihre Fahrlehrerausbildungsstätte ![]() Sie haben Freude am Umgang mit jungen Menschen? Sie haben Spaß daran anderen etwas beizubringen? Dann ist der Beruf des Fahrlehrers vielleicht das Richtige für Sie. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche und fundierte Ausbildung auf allerhöchstem Niveau. Unsere neuen Unterrichtsräume sind mit modernsten Unterrichtsmedien ausgestattet. Unsere hochmotivierten Lehrkräfte besitzen ein hohes Maß an Fachkompetenz und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. In unmittelbarer Nähe finden Sie eine Reihe von preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen bei der Suche. Die Ausbildung zum Fahrlehrer richtet sich nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrlehrerausbildungsordnung. Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer bieten wir zusätzlich auch die Fahrlehrerweiterbildung gemäß § 33a des Fahrlehrergesetzes, sowie diverse Fortbildungskurse für Fahrlehrer in unserem Hause an. Wie wird man Fahrlehrer?
Der Ausbildungsplanplan zu einem erfolgreichen Fahrlehrer setzt sich aus mehreren Stufen zusammen.
Zum Beginn müssen die Voraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers erfüllt sein.Anschließend kann mit der Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE (PKW mit Anhänger) begonnen werden.Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis kann sich jeder Fahrlehrer für neue Aufgaben weiter qualifizieren.Er kann zum Beispiel seine Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A (Motorrad), Klasse CE (Lkw) oder die Klasse DE (KOM) erweitern und sich dadurch stets neuen und abwechslungsreichen Tätigkeiten widmen.Die hierfür erforderlichen Lehrgänge finden in unserem Hause in ganztägigen Kursen nach den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes statt.
Der Einstieg in den Fahrlehrerberuf erfolgt immer über den Grundlehrgang Klasse BE.
Voraussetzungen
Mindestalter 22 Jahre Das Mindestalter von 22 Jahren muss bei der Aushändigung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis erreicht sein. Die Ausbildung kann bereits mit 21 1/2 Jahren begonnen werden.
Schulabschluss und Berufsausbildung Da der Fahrlehrerberuf ein
Fortbildungsberuf ist, kann man sich mit einem anerkannten
Lehrberuf weiterbilden.
Führerscheine Fahrlehrer/innen sollen Erfahrung im Führen aller Verkehrsmittel vorweisen können, deshalb ist der Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, CE und A2 nachzuweisen.
Fahrpraxis Für die zu erwerbende Fahrlehrerlaubnis
muss entsprechende Fahrpraxis nachgewiesen werden.
Körperliche Eignung: Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden
Auskunft unter Tel.: 02591/78197 |
