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Fahrlehrerfortbildung ![]() Lehrgang nach § 33a Abs. 1 FahrlG Diese Fortbildungspflicht gilt für jeden Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis, es spielt dabei keine Rolle, ob man haupt- oder nebenberuflich als Fahrlehrer tätig ist oder auch derzeit von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht. Der Nachweis erfolgt in einem 3-tägigen Lehrgang zu 24 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung muss innerhalb von 4 Jahre erfolgen, gerechnet ab dem letzten Tag der letzten Fortbildung. Wir bieten Ihnen an diesen 3 Tagen ein abwechslungsreiches und interessantes Programm mit aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen. Alternativ besteht die Möglichkeit, jeweils innerhalb von 4 Jahren 4 eintägige Fortbildung zu je 8 Unterrichtsstunden zu absolvieren, diese können beliebig aufgeteilt werden. Seminartermine |

