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Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Ausbildungsfahrlehrer/-in




Unsere  Fahrschulen  brauchen  gut  ausgebildete  Fahrlehrer.  Ich habe mich zum/zur  Ausbildungsfahrlehrer/-in  ausbilden  lassen.


Die   BS&P  Verkehrsfachschule  Westfalen  GmbH  bietet  Fahrlehrern  die  Möglichkeit,  sich  zum  Ausbildungsfahrlehrer  ausbilden

zu lassen. Da die Ausbildung von Fahrlehrern neben der theoretischen Ausbildung auch ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule

fordert, ist  der  Bedarf  an  Ausbildungsfahrlehrern  enorm  gestiegen.

 

§ 21 a  FahrlG  schreibt  vor,  dass  Ausbildungsfahrlehrer  nur  in  einer  anerkannten  Ausbildungsfahrschule  tätig

sein können. Ausbildungsfahrlehrer begleiten den Fahrlehrerpraktikanten und stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite.

 

Sie durchlaufen ein dreitägiges Einweisungsseminar, das die Inhalte der Richtlinie für die Durchführung des

Einweisungsseminars  für  Fahrlehrer  zum  Ausbildungsfahrlehrer  nach  § 9b  und  § 21a  FahrlG  vermittelt.

 

Eine  Ausbildungsfahrschule  darf  laut Gesetz  nur  betreiben  oder  verantwortlich  leiten,  wer innerhalb  der  letzten  5 Jahre

Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klasse  B erwerben wollen, mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich theoretischen

und praktischen Unterricht erteilt hat oder seit mindestens 3 Jahren die  Fahrschulerlaubnis  besitzt bzw.  als  verantwortlicher

Leiter des Ausbildungsbetriebes einer Fahrschule tätig ist.

 

Er muss an einem  mindestens 3-tägigen  Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder

von einem Berufsverband der Fahrlehrer, sofern er hierfür von der zuständigen obersten Landesbehörde oder von einer durch

sie bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt ist, teilgenommen haben.

 

Mit der Zusatzausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer können Sie das Angebot Ihrer Fahrschule um eine weitere Leistung erweitern.

Auch  angestellte  Fahrlehrer  können  Ausbildungsfahrlehrer  werden, allerdings  muss  dafür  der Leiter der Fahrschule bereits ein

anerkannter  Ausbildungsfahrlehrer  sein, auch  wenn  er nicht  mehrselbst ausbildet.




Termine:
20.02. bis 22.02.2014
16.06. bis 18.06.2014


Dauer:
3 Tage


Seminarkosten
290,--Euro


Ort:

BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Strasse 2a
59348 Lüdinghausen



 Anmeldeformular zum Ausdrucken

        



Auskunft unter Tel.: 02591/78197