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Finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung Förderung und Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 6 - Bundesagentur für Arbeit
Bildungsgutschein
Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte können beim
zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit oder des
Jobcenter einen Bildungsgutschein bekommen, in dem die
Übernahme aller Weiterbildungs-kosten zugesichert wird.
Voraussetzung ist eine vorherige Beratung, in der die
Bildungsziele individuell festgelegt werden. Der
Bildungsgutschein kann bei uns eingelöst werden. Gefördert
werden ausschließlich zertifizierte Bildungsmaßnahmen.
WeGebAU Förderung 2012 wurde im April neu angepasst
Qualifizierte Arbeitnehmer(innen), die das 45. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, können nun wieder bei einer
beruflichen Weiterbildung über die WeGebAU Förderung 2012
gefördert werden.
Der Arbeitgeber trägt in der Regel 50% der Lehrgangskosten.
Die anderen 50% werden durch die WeGebAU Förderung 2012 von
der Bundes Agentur für Arbeit getragen. (§131a SGB III)
Alle Arbeitnehmer(innen), welche über 45 Jahre sind, sind
über die WeGebAU Förderung 2012 sogar bis zu 75%
förderfähig. (§82)
Geringqualifizierte Arbeitnehmer(innen) mit keinem
(verwertbaren) Abschluß sind sogar bis zu 100% förderbar.
Kurzarbeit und Qualifizierung
Kurzarbeitende Beschäftigte können über das
Bildungsgutschein-Verfahren die vollen Lehrgangskosten und
einen Zuschuss zu Fahrt- und Kinder-betreuungskosten
gefördert bekommen, wenn sie keine abgeschlossene
Berufsausbildung haben oder länger als 4 Jahre einer
Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss
haben. Beschäftigten, die nicht unter den oben genannten
Personenkreis fallen, kann die Teilnahme an
Qualifizierungsmaßnahmen ebenfalls bezuschusst werden, und
zwar bis zu 80 %. Gefördert werden ausschließlich
zertifizierte Bildungsmaßnahmen.
Bildungsprämie Sie wollen
beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie
haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich
aber nicht leisten können? In jedem Fall sind Sie bei der
Bildungsprämie richtig.
Seit Dezember 2008 zahlt sich die
Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der
Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang
oder ein Seminar besuchen wollen, um im Beruf ein Stück
voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es
gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie
bis zu 500,- Euro Wert sein.
Wie
komme ich beruflich weiter? Wie verbessere ich die Chance,
lange ein geschätzter und gut bezahlter Mitarbeiter zu sein?
Wie organisiere ich – zum Beispiel nach der Elternzeit –
meinen Wiedereinstieg in den Beruf?
Kurz
und gut: wie werde und bleibe ich erfolgreich? Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges
Lernen zu seinem Trainingsprogramm.
Die Bildungsprämie hilft dabei! Sie unterstützt
erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis
20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) mit dem
Prämiengutschein - oder dem Bildungssparen. Bei der
Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden
Kinderfreibeträge berücksichtigt. Lassen Sie sich über Ihre
Möglichkeiten in einer der bundesweit vorhandenen
Beratungsstellen in Deutschland beraten.
Beratungsstelle
finden!
Bildungsscheck NRW
Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt.
Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung
zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt
tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.
Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds, ist dafür ein zentrales Angebot. Er richtet
sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und
berücksichtigt vor allem Menschen mit unsicheren
Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine
Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am
Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt
– für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten Mit dem
Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen
Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den
Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen
Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte
selbst. Gefördert werden
Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen
und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen
vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse,
EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen
von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene
Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen
oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den
Bildungsscheck erhält Den Bildungsscheck
können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche
Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere
Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Unternehmerinnen
und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den
ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die
Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu
nehmen. Einen
Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden
und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche
Weiterbildung begonnen hat.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
– das ist der gesetzlich
verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen
während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum
noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare
während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür
beurlauben zu lassen. Auf
Bildungsurlaub.de finden Sie, was Sie für die Planung
Ihres Bildungs-urlaubs benötigen.
BAG Fördermittel
Es besteht die
Möglichkeit, Unterlagen zu den Förderprogrammen "De-minimis"
und "Aus- und Weiterbildung" über ein Internet-Portal
elektronisch an die BAG
zu versenden.
Förderprogramm
„De- minimis“ Alle Maßnahmen
werden jeweils mit bis zu 2.500 € je Fahrzeug gefördert.
Innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen (1.500 €
multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September 2012 auf
das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassenen schweren
Nutzfahrzeuge) können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse
in Höhe von bis zu 90 % gezahlt werden. Die jährliche
Zuwendung ist jedoch begrenzt auf maximal 25.500 € je
Unternehmen.
Für betriebliche
Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/ zur
Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten
in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis
gefördert werden. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden
bei kleinen und mittleren Unternehmen 50 % und bei
Großunternehmen 43 % gefördert.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen
können innerhalb des Förderhöchst-betrages je Unternehmen
(600 € multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September
2012 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge) für
zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 70 % (KMU) bzw. 60 %
(Großunternehmen) gezahlt werden.
Infos erhalten Sie unter:
www.bag.bund.de
BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH –
Schulze-Delitzsch-Strasse 2a – 59348 Lüdinghausen – Tel.:
02591/78197 |