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Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung

         Förderung  und  Weiterbildung durch die  Bundesagentur für Arbeit:

            Merkblatt 6 - Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein

Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte können beim zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter einen Bildungsgutschein bekommen, in dem die Über­nahme aller Weiterbildungs-kosten zugesichert wird. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung, in der die Bildungsziele individuell festgelegt werden. Der Bildungsgutschein kann bei uns eingelöst werden. Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Bildungsmaßnahmen.

WeGebAU Förderung 2012 wurde im April neu angepasst

Qualifizierte Arbeitnehmer(innen), die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nun wieder bei einer beruflichen Weiterbildung über die WeGebAU Förderung 2012 gefördert werden.

Der Arbeitgeber trägt in der Regel 50% der Lehrgangskosten. Die anderen 50% werden durch die WeGebAU Förderung 2012 von der Bundes Agentur für Arbeit getragen. (§131a SGB III)

Alle Arbeitnehmer(innen), welche über 45 Jahre sind, sind über die WeGebAU Förderung 2012 sogar bis zu 75% förderfähig. (§82)

Geringqualifizierte Arbeitnehmer(innen) mit keinem (verwertbaren) Abschluß sind sogar bis zu 100% förderbar.

Kurzarbeit und Qualifizierung

Kurzarbeitende Beschäftigte können über das Bildungsgutschein-Verfahren die vollen Lehr­gangskosten und einen Zuschuss zu Fahrt- und Kinder-betreuungskosten geför­dert bekommen, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder länger als 4 Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Beschäftigten, die nicht unter den oben genannten Personenkreis fallen, kann die Teilnahme an Qualifizierungs­maßnahmen ebenfalls bezuschusst werden, und zwar bis zu 80 %. Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Bildungsmaßnahmen.

 

Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig.

Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.

Wie komme ich beruflich weiter? Wie verbessere ich die Chance, lange ein geschätzter und gut bezahlter Mitarbeiter zu sein? Wie organisiere ich – zum Beispiel nach der Elternzeit – meinen Wiedereinstieg in den Beruf?

Kurz und gut: wie werde und bleibe ich erfolgreich?

Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die         Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung:

Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.

Die Bildungsprämie hilft dabei! Sie unterstützt erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein - oder dem Bildungssparen. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer der bundesweit vorhandenen Beratungsstellen in Deutschland beraten.

Beratungsstelle finden!    

            Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter:       www.bildungspraemie.info

 

           Meister-BAföG

           BMBF- "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

              Mit dem Inkrafttreten des 23. BAföGÄndG wurden auch beim „Meister-BAföG“ Verbesserungen vorgenommen. Für die Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen

           wurden rückwirkend ab 01.10.2010 sowohl die Bedarfssätze wie auch die Freibeträge erhöht. Diese verbesserten Förderkonditionen gelten für alle Teilnehmer/innen

           an Vollzeitmaßnahmen. Mit dem "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine

           kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands

           gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern

 

Bildungsscheck NRW

Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung

Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaubdas ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen.

Auf Bildungsurlaub.de finden Sie, was Sie für die Planung Ihres Bildungs-urlaubs benötigen.

BAG Fördermittel

 

Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an.

Es besteht die Möglichkeit, Unterlagen zu den Förderprogrammen "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" über ein Internet-Portal elektronisch an die BAG  zu versenden.

 Förderprogramm „De- minimis“

Alle Maßnahmen werden jeweils mit bis zu 2.500 € je Fahrzeug gefördert. Innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen (1.500 € multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September 2012 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge) können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 % gezahlt werden. Die jährliche Zuwendung ist jedoch begrenzt auf maximal 25.500 € je Unternehmen.

 Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“

Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen 50 % und bei Großunternehmen 43 % gefördert.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchst-betrages je Unternehmen (600 € multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September 2012 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge) für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 70 % (KMU) bzw. 60 % (Großunternehmen) gezahlt werden.  Infos erhalten Sie unter:   www.bag.bund.de

BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH – Schulze-Delitzsch-Strasse 2a – 59348 Lüdinghausen – Tel.: 02591/78197