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Ergänzungslehrgang Klasse A (Motorrad) ![]() Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in der Klasse A (Motorrad) dauert einen Monat. Als Fahrlehrer der Klasse A sind Sie berechtigt, Mofa und die Klassen AM, A1 und A auszubilden. Der Erstkontakt mit den Fahrschülern sollte bereits bei den 15- und 16-jährigen durch die Mofa-Ausbildung und die Klassen A1 und M erfolgen. Denn ein früher positiver Kontakt zu Ihren Kunden ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil auf dem Fahrschulmarkt. Daher ist die Ausbildung zum Fahrlehrer/in der Klasse A nach der Klasse BE eine wichtige Zusatzausbildung. Inhalte
Voraussetzung
Um als Fahrlehrer/in Klasse A tätig zu werden, müssen Sie die nachfolgend genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen. Sollten Zweifel bestehen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir sie gerne.
Termine
Auskunft unter Tel.: 02591/78197 |
