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Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

    
Die Fahrlehrerprüfung

          Das Prüfungsverfahren ist in der Fahrlehrerprüfungsordnung geregelt:
          Der Fahrlehrerprüfungsausschuss ist bei der Bezirksregierung in den einzelnen Bundesländern angesiedelt.

         

 

          Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:

 

           Jurist/Juristin (Vorsitz)

           Pädagoge/Pädagogin

           Kfz-Sachverständiger

           Fahrlehrer/Fahrlehrerin



         Prüfungsort

          Prüfungsort ist der Prüfungsausschuss in dessen Regierungsbezirk der/die Fahrlehreranwärter/-rin wohnt.
          Alternativ der Regierungsbezirk in dem die besuchte Fahrlehrerausbildungstätte liegt.



         
Gliederung der Prüfung

          1. Fahrprüfung ( im 2 oder 3. Monat der Ausbildung ) 

          2. Fachkunde Prüfung schriftlichem Teil.
              Nach bestandener Fahrprüfungund und erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang findet die Fachkundeprüfung schriftlicher Teil statt.
              Es sind 4 Themen zu bearbeiten: (1.Verkehrsrecht, 2. Verkehrsverhalten, 3.Verkehrspädagogik, 4.Technik)
              Prüfungsdauer - 5 Stunden
              Der schriftliche Teil erfolgt ca. 1 Woche nach Lehrgangsende.


          3. Fachkunde Prüfung mündlichen Teil.
             
Prüfungsdauer - 1/2 Stunde
              Die mündliche Prüfung findet ca. 3 bis 4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.


         
4.Theoretische Lehrprobe (Nur bei Fahrlehrerprüfung BE) 
              Die Lehrprobe soll innerhalb eines Monats nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule stattfinden.
              Der Bewerber hat in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage ist Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen.


          5.Praktische Lehrprobe (Nur bei Fahrlehrerprüfung BE) 
             In der Regel zeitlich zusammen mit der theoretischen Lehrprobe.
             In der Lehrprobe hat der Bewerber in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern praktischen Unterricht zu erteilen.


     Gliederung der Prüfung in den Klassen A / CE / DE

            1. Nach Lehrgangsende wird der schriftliche Teil der Fachkundeprüfung abgelegt.
                Es sind 2 Themen zu bearbeiten: (1. Verkehrsrecht oder Verkehrsverhalten, 2. Verkehrspädagogik oder Technik
                Prüfungsdauer - 2,5 Stunden

             2. Die Fahrprüfung findet ca. 3 Wochen später satt.


             3. Der mündliche Teil erfolgt nach der abgeschlossenen Fahrprüfung
                 Prüfungsdauer - 1/2 Stunde


     Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE, CE und DE

                Die Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE, CE und DE müssen so beschaffen sein, dass die Mitglieder des
                Prüfungsausschusses den Bewerber sowie alle für den Ablauf der fahrpraktischen Prüfung wichtigen
                Vorgänge beobachten können. Die Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE und CE müssen mindestens 4
                Sitzplätze haben.


         
Merkblatt für die Fahrlehrerprüfung  

                  Wir bieten Ihnen hier das Merkblatt zum Download an.
         Merkblatt für die Fahrlehrerprüfung - Bezirksregierung Detmold



Auskunft unter Tel.: 02591/78197