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Die Fahrlehrerprüfung
Das Prüfungsverfahren ist in der
Fahrlehrerprüfungsordnung geregelt:
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
Jurist/Juristin (Vorsitz) Pädagoge/Pädagogin Kfz-Sachverständiger Fahrlehrer/Fahrlehrerin Prüfungsort
Prüfungsort ist der Prüfungsausschuss in dessen
Regierungsbezirk der/die Fahrlehreranwärter/-rin wohnt. Gliederung der Prüfung 1. Fahrprüfung ( im 2 oder 3. Monat der Ausbildung ) 2. Fachkunde Prüfung schriftlichem Teil. Nach bestandener Fahrprüfungund und erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang findet die Fachkundeprüfung schriftlicher Teil statt. Es sind 4 Themen zu bearbeiten: (1.Verkehrsrecht, 2. Verkehrsverhalten, 3.Verkehrspädagogik, 4.Technik) Prüfungsdauer - 5 Stunden Der schriftliche Teil erfolgt ca. 1 Woche nach Lehrgangsende. 3. Fachkunde Prüfung mündlichen Teil. Prüfungsdauer - 1/2 Stunde Die mündliche Prüfung findet ca. 3 bis 4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. 4.Theoretische Lehrprobe (Nur bei Fahrlehrerprüfung BE) Die Lehrprobe soll innerhalb eines Monats nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule stattfinden. Der Bewerber hat in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage ist Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen. 5.Praktische Lehrprobe (Nur bei Fahrlehrerprüfung BE) In der Regel zeitlich zusammen mit der theoretischen Lehrprobe. In der Lehrprobe hat der Bewerber in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern praktischen Unterricht zu erteilen. Gliederung der Prüfung in den Klassen A / CE / DE 1. Nach Lehrgangsende wird der schriftliche Teil der Fachkundeprüfung abgelegt. Es sind 2 Themen zu bearbeiten: (1. Verkehrsrecht oder Verkehrsverhalten, 2. Verkehrspädagogik oder Technik Prüfungsdauer - 2,5 Stunden 2. Die Fahrprüfung findet ca. 3 Wochen später satt. 3. Der mündliche Teil erfolgt nach der abgeschlossenen Fahrprüfung Prüfungsdauer - 1/2 Stunde Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE, CE und DE Die Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE, CE und DE müssen so beschaffen sein, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Bewerber sowie alle für den Ablauf der fahrpraktischen Prüfung wichtigen Vorgänge beobachten können. Die Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE und CE müssen mindestens 4 Sitzplätze haben. Merkblatt für die Fahrlehrerprüfung Wir bieten Ihnen hier das Merkblatt zum Download an. Merkblatt für die Fahrlehrerprüfung - Bezirksregierung Detmold Auskunft unter Tel.: 02591/78197 |