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Zertifizierung
BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Der Fahrplan zum Führerschein mit 17

(Begleitetes Fahren)

Ablauf

Voraussetzungen

Ab 16 ½ Jahren:
Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vordem 17. Lebensjahr

Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher nur 1 Jahr früher
(enthalten: Führerscheinklassen L, M und S)

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Voraussetzungen für die Begleitperson(en):

eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannten  Person(en) , die das 30. Lebensjahr vollendet haben

mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B

nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben, oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen
 
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit Auflage der Begleitung
Aushändigung der Prüfbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
 
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
(Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis)
Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung
 
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.
Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
 

Fragen? Interesse? Kein Problem, rufen Sie uns an:

       Telefon: (02591) 78197   oder   Fax: (02591) 947699

Email an: Fahrschule