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Der Fahrplan zum Führerschein mit 17 |
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(Begleitetes Fahren)
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Ablauf |
Voraussetzungen |
| Ab 16
½ Jahren: Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vordem 17. Lebensjahr Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher nur 1
Jahr früher (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Voraussetzungen für die Begleitperson(en): eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannten Person(en) , die das 30. Lebensjahr vollendet haben mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben, oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen |
| Mit Vollendung des 17.
Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit Auflage der Begleitung |
Aushändigung der Prüfbescheinigung |
| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen
Fahrzeugführer Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren (Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis) Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung |
| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. |
Fragen? Interesse? Kein Problem, rufen Sie uns an:
- Telefon: (02591) 78197
oder Fax:
(02591) 947699
-
Email an: Fahrschule

