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Ausbildung zum Kran-/Ladekran/Autokran/Portalkranführer |
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Seminardauer
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2 Tag |
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Seminarinhalt
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Begriffsbestimmung Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8) Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (BGR 500) Rechtliche Grundlagen Vorschriften zum Betrieb von Kranen (BGV D6) Anschlag- und Lastaufnahmemittel Aufgaben und Pflichten des Kranführers Bau und Ausrüstung Krane im Anwendungsbereich der Maschinenverordnung der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung FabrikschildBelastungsangaben Verbotsschild Steuerstände und Steuereinrichtungen Zugänge zu Steuerständen Bühnen und Laufstege Arbeitsstände und Arbeitsbühnen SicherheitsabständeSicherung gegen Entgleisen, Um- und AbstürzenSchienenräumer Fahr- und Drehwerksbremsen, Sicherung gegen Lastmomentbegrenzer Höchstgeschwindigkeit flurbedienter KraneGleisanlagen Fahrbahnbegrenzungen Warneinrichtung AbspannseileSchutz gegen Anfahren und Herabfallen der Last |
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Voraussetzungen
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Vollendung des 18. Lebensjahres |
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Zielgruppe
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Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Ladekran, Autokran,
Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen |
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Seminarziele
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Ausbildung zum Kranführer |
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Rechtsgrundlage
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Kranführer - Krananlagen gem. BGV D6 – §29, BGG 921 |
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Referenten
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Fachexperten der BS&P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH |
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Seminargebühren
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Preise und Termine auf Anfrage
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