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BS&P
Verkehrsfachschule Westfalen GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
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Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation - Lkw

Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie vereinheitlicht die Ausbildung für Berufskraftfahrer. Darüber hinaus soll sie zu einem Fahrstil beitragen, der für mehr Sicherheit auf den Straßen, bei gleichzeitig geringerem Kraftstoffverbrauch, sorgt. Sie sollten sich jetzt auf die neuen Anforderungen einstellen. Außerdem werden viele Schulungen gefördert. Wir beraten Sie dazu gerne.

Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der IHK ab. Wir bereiten Sie auf Ihre Prüfung vor. Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss wissen müssen.

Inhalte

  • Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
  • Verbrauchsoptimiertes Fahren
  • Sicherheitsausstattung
  • Ladungssicherung
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
  • Richtig reagieren in Notfällen
  • Imagewirksames Verhalten
  • Marktkenntnis
  • Praktisches Fahren

Teilnehmerkreis: Kraftfahrer von Lkw, die nach dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erworben haben.

 

Beschleunigte Grundqualifikation - KOM

 

 

 

 

 

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Beschleunigte Grundqualifikation  -  Lehrgang mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden Prüfung vor der IHK nach Abschluss der Ausbildung

EU-Berufskraftfahrer  bedeutet, dass?

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
*  Fahrten gewerblich durchführen und
*  mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km), 1/D1E, D/DE
müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung  absolvieren.

 

Das  Mindestalter der beschleunigten Grundqualifikation beträgt: 

Klasse

beschleunigte Grundqualifikation   im   Güterverkehr

C

21 Jahre

CE

21 Jahre

C1

18 Jahre

C1E

18 Jahre

 

Klasse

beschleunigte Grundqualifikation  im Personenverkehr

D

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

DE

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

D1

21 Jahre

D1E

21 Jahre

Das Seminar dauert 4 Wochen.

Seminarpreis pro Teilnehmer auf Anfrage Tel.: 0 25 91 / 7 81 97

  Zu den Terminen

Auskunft unter 0 25 91 / 78 19 7