Beschleunigte Grundqualifikation - Lkw
Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie vereinheitlicht die Ausbildung für Berufskraftfahrer. Darüber hinaus soll sie zu einem Fahrstil beitragen, der für mehr Sicherheit auf den Straßen, bei gleichzeitig geringerem Kraftstoffverbrauch, sorgt. Sie sollten sich jetzt auf die neuen Anforderungen einstellen. Außerdem werden viele Schulungen gefördert. Wir beraten Sie dazu gerne.
Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der IHK ab. Wir bereiten Sie auf Ihre Prüfung vor. Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss wissen müssen.
Inhalte
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnis
- Praktisches Fahren
Teilnehmerkreis: Kraftfahrer von Lkw, die nach dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erworben haben.
Beschleunigte Grundqualifikation - KOM
Die EU hat eine Rahmenrichtlinie erlassen (2003/59/EG), die in Deutschland mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) seit Juli 2006 umgesetzt wird. Ziel ist in erster Linie eine einheitliche Ausbildung für Berufskraftfahrer. Darüber hinaus aber auch mehr Sicherheit im Straßenverkehr und eine Minderung des Verbrauchs bei Bussen.
Inhalte
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Fahrgastsicherheit und -komfort
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Personenkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnis
- Praktisches Fahren
Teilnehmerkreis: Kraftfahrer von KOM, die nach dem 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D erworben haben.
Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw.
10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber
eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende
Möglichkeiten:
Beschleunigte Grundqualifikation - Lehrgang mit 140 Stunden
inklusive 10 Fahrstunden Prüfung vor der IHK nach Abschluss der
Ausbildung
EU-Berufskraftfahrer
bedeutet, dass?
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr,
sofern sie
*
Fahrten gewerblich durchführen und
*
mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden
Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km),
1/D1E, D/DE
müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem
10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte
Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.
Das Mindestalter der beschleunigten Grundqualifikation beträgt:
|
Klasse |
beschleunigte Grundqualifikation
im
Güterverkehr |
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C |
21 Jahre |
|
CE |
21 Jahre |
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C1 |
18 Jahre |
|
C1E |
18 Jahre |
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Klasse |
beschleunigte Grundqualifikation
im Personenverkehr |
|
|
D |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
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DE |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
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D1 |
21 Jahre |
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D1E |
21 Jahre |
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Das
Seminar dauert 4 Wochen.
Seminarpreis pro Teilnehmer auf Anfrage Tel.: 0 25 91 / 7 81 97
| Zu den Terminen |
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Auskunft unter 0 25 91 / 78 19 7
