Regelmäßige Weiterbildung
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre
(ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x
7 Stunden).
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt
§
Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
(sofern notwendig!)
§
Bis
zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
§
Bis
zum 10.9.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Was müssen Fahrer tun, die
bereits die nötige Fahrerlaubnis besitzen und als Fahrpersonal tätig
sind?
=>
Alle gewerblich tätigen Busfahrer müssen spätestens bis 10.
September 2013* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett
absolviert haben.
=>
Alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer müssen bis spätestens 10.
September 2014 ** ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden
komplett absolviert haben.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu
synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des
Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen.
**
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu
synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des
Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2016 erfolgen.
Auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist,
sind diese Fahrer von der Neuregelung betroffen. Sie
müssen als gewerblich tätige Kraftfahrer in Zukunft regelmäßig eine
Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung
absolvieren.
Das
Seminar dauert 5 Tage (35 Stunden).
Es kann in einer Woche in einem Vollzeitkurs oder gesplittet
an 5 Tage
verteilt absolviert werden.
Seminarpreis pro Teilnehmer auf Anfrage
| Zu den Terminen |
![]() |
Auskunft unter 0 25 91 / 78 19 7
