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Zertifizierung
BS&P
Fahrschulteam GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Beschleunigte Grundqualifikation

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Beschleunigte Grundqualifikation

§  Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden und

Prüfung vor der IHK nach Abschluss der Ausbildung

§  Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!

EU-Berufskraftfahrer  bedeutet, dass?

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
 § 
Fahrten gewerblich durchführen und
 § 
mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km), 1/D1E, D/DE
müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.

Das  Mindestalter der beschleunigten Grundqualifikation beträgt:

Klasse

beschleunigte Grundqualifikation   im   Güterverkehr

C

21 Jahre

CE

21 Jahre

C1

18 Jahre

C1E

18 Jahre

 

Klasse

beschleunigte Grundqualifikation  im Personenverkehr

D

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

DE

21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)

23 Jahre

D1

21 Jahre

D1E

21 Jahre

Das Seminar dauert 4 Wochen.

Seminarpreis pro Teilnehmer auf Anfrage

  Zu den Terminen

Auskunft unter 0 25 91 / 78 19 7