Beschleunigte Grundqualifikation
Ab
dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009
(Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine
Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Beschleunigte Grundqualifikation
§
Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden und
Prüfung vor der IHK nach Abschluss der Ausbildung
§
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht
Voraussetzung!
EU-Berufskraftfahrer
bedeutet, dass?
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
§
Fahrten gewerblich durchführen und
§
mit
Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden
Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km),
1/D1E, D/DE
müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem
10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte
Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.
Das
Mindestalter der
beschleunigten Grundqualifikation beträgt:
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Klasse |
beschleunigte Grundqualifikation
im
Güterverkehr |
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C |
21 Jahre |
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CE |
21 Jahre |
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C1 |
18 Jahre |
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C1E |
18 Jahre |
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Klasse |
beschleunigte Grundqualifikation
im Personenverkehr |
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D |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
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DE |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
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D1 |
21 Jahre |
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D1E |
21 Jahre |
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Das
Seminar dauert 4 Wochen.
Seminarpreis pro Teilnehmer auf Anfrage
| Zu den Terminen |
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Auskunft unter 0 25 91 / 78 19 7
