Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
60 km/h
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Mindestalter 16 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen jedoch nur Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h geführt werden. |
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Vorbesitz nicht erforderlich |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse Klasse M, L, S |
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Befristung keine |
Ausbildung Theorie
-
Ersterwerb
12 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
6 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse T -
Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
6 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse T
Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Ankuppeln, Rangieren,
Verkehrssituationen bewältigen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber keine
Mindeststunden.
Besonderen Ausbildungsfahrten
keine