Fahrerlaubnisklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder
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Mindestalter 16 Jahre |
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Vorbesitz nicht erforderlich |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse Keine, jedoch dürfen Mofas gefahren werden. |
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Befristung keine |
Ausbildung Theorie
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Ersterwerb
12 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
2 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse B/S -
Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
4 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse B/S
Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Anfahren, Einparken,
Verkehrssituationen bewältigen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber keine
Mindeststunden.
Besonderen Ausbildungsfahrten
keine