Fahrerlaubnisklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer
Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind
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Mindestalter 16 Jahre |
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Vorbesitz nicht erforderlich |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse keine, jedoch dürfen Mofas gefahren werden. |
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Befristung keine |
Ausbildung Theorie
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Ersterwerb
12 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
2 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse L -
Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
2 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse L
Ausbildung Praxis
keine