Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3.500 kg
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Mindestalter 18 Jahre |
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Vorbesitz Klasse B |
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weitere Voraussetzungen Ärztliche Untersuchung, augenärztliche Untersuchung, Ausbildung in Erster Hilfen |
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Einschlüsse keine Mit Klasse C1 darf im Inland auch ein Bus der Klasse D1 ohne Fahrgäste gefahren werden, wenn die Fahrt lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands ("Probefahrt") dient. |
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Befristung Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeweils 5 Jahre |
Ausbildung Theorie
6
Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
6 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse C1
Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Abfahrtkontrollen,
Rangieren, Bewältigen von Verkehrssituationen.
Für die Grundausbildung sind bestimmte Aufgaben vorgeschrieben, aber
keine Mindeststunden.
Besondere
Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Für die
Klasse C1 sind 5 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt