Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3.500 kg
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Mindestalter 18 Jahre In den ersten beiden Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen nur Motorräder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg gefahren werden. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. |
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Vorbesitz Klasse B |
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weitere Voraussetzungen Ärztliche Untersuchung, augenärztliche Untersuchung, Ausbildung in Erster Hilfe |
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Einschlüsse Klasse C1 Mit Klasse C1 darf im Inland auch ein Bus der Klasse D1 ohne Fahrgäste gefahren werden, wenn die Fahrt lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands ("Probefahrt") dient. |
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Befristung jeweils 5 Jahre |
Ausbildung Theorie
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Vorbesitz Klasse B
6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
10 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse C -
Vorbesitz Klasse C1 bzw. alte Klasse 3
6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
4 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse C
Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Abfahrtkontrollen,
Rangieren, Bewältigen von Verkehrssituationen.
Für die Grundausbildung sind bestimmte Aufgaben vorgeschrieben, aber
keine Mindeststunden.
Besondere
Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Für die
Klasse C sind folgende Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
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Vorbesitz Klasse B
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten
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Vorbesitz Klasse C1 bzw. Klasse 3
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt