Fahrerlaubnisklasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit
einem Anhänger,
der eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
und
- dessen zulässige Gesamtmasse
größer ist
als die Leermasse des Zugfahrzeugs - oder dessen zulässige
Gesamtmasse so groß ist,
dass die Kombination mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat.
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Mindestalter 18 Jahre In den ersten beiden Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen nur Motorräder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg gefahren werden. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. |
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Vorbesitz Klasse B Die Klassen B und BE können gemeinsam beantragt werden. |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse keine |
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Befristung keine |
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Ausbildung Theorie
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Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Anfahren, Einparken,
Bewältigen von Verkehrssituationen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber keine
Mindeststunden.
Besondere
Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie fortgeschrittene Aufgaben: Fahren bei Dunkelheit,
auf Autobahnen und Landstraßen.
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor Ihr mit den Sonderfahrten beginnt.Für die Klasse B sind 12 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten