Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit einem Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
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Mindestalter 18 Jahre In den ersten beiden Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen nur Motorräder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg gefahren werden. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. |
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Vorbesitz nicht erforderlich |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse Klasse M, L und S |
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Befristung keine |
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Ausbildung Theorie
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Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Anfahren, Einparken,
Bewältigen von Verkehrssituationen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber keine
Mindeststunden.
Besondere
Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie fortgeschrittene Aufgaben: Fahren bei Dunkelheit,
auf Autobahnen und Landstraßen.
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor Ihr mit den Sonderfahrten beginnt.Für die Klasse B sind 12 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten