Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
|
Mindestalter 16 Jahre Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren. |
|
Vorbesitz nicht erforderlich |
|
weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
|
Einschlüsse Klasse M |
|
Befristung keine |
Ausbildung Theorie
|
Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Ausweichen,
Slalom, Verkehrssituationen bewältigen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber
keine Mindeststunden.
Besonderen Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie fortgeschrittene Aufgaben: Fahren bei
Dunkelheit, auf Autobahnen und Landstraßen.
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor Ihr mit den Sonderfahrten beginnt.
Für die Klasse A1 sind 12 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten