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Zertifizierung
BS&P
Fahrschulteam GmbH und Verkehrsausbildungszentrum
Schulze-Delitzsch-Str.2a – 59348 Lüdinghausen
Büro: (02591) 7 81 97 – Fax: (02591) 94 76 99 – Email: info@bs-und-p.de

Fahrerlaubnisklasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter
18 Jahre
In den ersten beiden Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen nur Motorräder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg gefahren werden.
Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung.

Vorbesitz

nicht erforderlich

weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Einschlüsse

Klasse A1 und Klasse M

Befristung

keine

Ausbildung Theorie

  • Ersterwerb
    12 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
     
    4 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse A1
  • Erweiterung
     
    6 Doppelstunden Grundstoff für alle Klassen
     
    4 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für die Klasse A1

Ausbildung Praxis

Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Ausweichen, Slalom, Verkehrssituationen bewältigen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber keine Mindeststunden.


Besonderen Ausbildungsfahrten

Hier erlernen Sie fortgeschrittene Aufgaben: Fahren bei Dunkelheit, auf Autobahnen und Landstraßen. 

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor Ihr mit den Sonderfahrten beginnt.

Für die Klasse A sind 12 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten

Bei Vorbesitz der Klasse A1 sind vorgeschrieben:

  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt