Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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Mindestalter 18 Jahre In den ersten beiden Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen nur Motorräder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg gefahren werden. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. |
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Vorbesitz nicht erforderlich |
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weitere Voraussetzungen Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
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Einschlüsse Klasse A1 und Klasse M |
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Befristung keine |
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Ausbildung Theorie
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Ausbildung Praxis
Grundausbildung
Hier erlernen Sie grundlegende Dinge, z.B. Ausweichen,
Slalom, Verkehrssituationen bewältigen.
Für die Grundausbildung sind Aufgaben vorgeschrieben, aber
keine Mindeststunden.
Besonderen Ausbildungsfahrten
Hier erlernen Sie fortgeschrittene Aufgaben: Fahren bei
Dunkelheit, auf Autobahnen und Landstraßen.
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor Ihr mit den Sonderfahrten beginnt.
Für die Klasse A sind 12 Sonderfahrten à 45 Min. vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrten
Bei Vorbesitz der Klasse A1 sind vorgeschrieben:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt